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  Express Scheidung in der Dominikanischen Republik

Nach dominikanischem Recht kann eine von Auslaendern geschlossene Ehe innerhalb von 24
Stunden geschieden werden. Hierfuer muessen beide Ehepartner eine vom dominikanischen
Konsulat des Herkunftslandes beglaubigte Urkunde vorlegen, welche einen im gegenseitigem
Einvernehmen gefassten Trennungsbeschluss bescheinigt und einen dominikanischen Anwalt
bevollmaechtigt die  Parteien vor Gericht zu vertreten. Daraufhin muss lediglich nur einer der
beiden Ehepartner sich fuer  24 Stunden in der Dominikanischen Republik aufhalten um vor
Gericht nochmals sein Einverstaendniss fuer die guetliche Scheidung zu geben. Die Scheidung
wird noch am selben Tag vor dem zustaendigen Gericht ausgesprochen und in ca. 2-3 Wochen
das Scheidungsurteil ausgestellt.

Erforderliche Dokumente:

1.) Sondervollmacht muss von beiden Ehepartnern vor dem dominikanischen Konsul Ihres
Landes unterzeichnet werden.

2.) Kopie der Heiratsurkunde (uebersetzt durch einen amtlichen Uebersetzer ins Spanische).

3.) Kopien der Geburtsurkunden der Kinder (falls vorhanden; uebersetzt durch einen amtlichen
Uebersetzer ins Spanische).

4.) Eigentumsteilungsvereinbarung (nicht vorgeschrieben, mit zusaezlichen minimalen Kosten
von 0.2 bis 0.5% des Gesamtwertes des verteilt zu werdenden Vermoegens).

Bevor Sie eine Scheidung in der Dominikanischen Republik in Betracht ziehen, ist es ratsam zu
pruefen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche Scheidung im jeweiligen
Heimatland des Ehepartners rechtlich anerkannt werden kann.

Natuerlich fuehren wir auch konventionelle Scheidungen nach
dominikanischem Recht durch.
Kosten einer einvernehmlichen / guetlichen Scheidung:  500 Euro
Zoegern Sie nicht sich mit uns in Verbindung zu setzen - unsere Rechtskanzlei
ist auf solche Faelle spezialisiert.